Jugendcafé
Du bist im Alter zwischen 12 und 20 Jahren und willst dich nach der Schule mit deinen Freund:innen treffen?
Dann komm ins JUZ!
Hier gilt immer folgendes: „Alles kann – nichts muss!“. Ihr könnt jederzeit eines unserer Angebote im JUZ wahrnehmen und an ihnen teilnehmen. Aber wenn ihr einfach „nur“ chillen und am Handy die neusten Trends gucken wollt, ist das genauso okay. Wir unterstützen euch weiterhin gerne bei euren Ideen zu Projekten oder Aktionen und setzen sie gemeinsam mit euch um.
Es ist ein Ort zum sozialen Ausprobieren und Lernen und es ist der Anlaufpunkt für alles, was wir im gesamten Jugendzentrum zu bieten haben. Komm einfach montags bis freitags zwischen 15.00 und 19.00 Uhr vorbei.
Sowohl unsere jugendlichen Servicekräfte als auch die Mitarbeitenden unseres Teams haben immer ein offenes Ohr für Dich! Hast Du Fragen oder benötigst Du Hilfe, auch bei Bewerbungsschreiben oder Ähnlichem – kein Problem, sprich uns einfach an!
Im Jugendcafé
… erwarten Dich leckere Snacks und Getränke, mit immer wechselnden Angeboten für einen schmalen Taler.
Außerdem bietet das JUZ Schüler:innen ab 16 Jahren die Chance, im Rahmen eines Peer to Peer-Projekts ihre ersten Berufserfahrungen zu sammeln. Ihr arbeitet dann als Servicekräfte im Jugendcafé mit allem, was dazugehört.
Peer to Peer-Projekt
Servicekraft im Jugendcafé
Im Rahmen unseres Peer to Peer-Projekts bieten wir Schüler:innen ab 16 Jahren die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen als Servicekraft im Jugendcafé des Jugendzentrums zu sammeln. Ihr arbeitet dann als Servicekräfte im Jugendcafé und verkauft Snacks und Getränke, seid Ansprechpartner:innen für eure gleichaltrigen Gäste am Tresen, kümmert euch um den Bestand der Lebensmittel, die Abrechnung und die Hygiene hinter der Bar und bekommt somit einen ersten Einblick in die Berufswelt.
Für die Bewerbung als Servicekraft müsst ihr ein kurzes Bewerbungsschreiben mit einem Lebenslauf bei uns abgeben. Ihr bekommt dann einen Termin für ein Bewerbungsgespräch und bei Zustandekommen einer Zusammenarbeit einen Probetag hinter der Bar. Bei Abschluss eines Honorarvertrages verdient ihr den aktuellen Mindestlohn. Hierzu benötigt Ihr die Hygienebelehrung nach § 42 der Lebensmittelhygieneverordnung, die auch online erworben werden kann.